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Windkraft und Photovoltaik: Flächenziel erreicht

Die Teilfortschreibungen des Regionalplans für die Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen sowie die Zulässigkeit von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Regionalen Grünzug wurden gestern von der Regionalversammlung als Satzung beschlossen. Da es im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens keine grundlegenden Änderungen am Planentwurf gab, ist eine weitere Offenlage nicht notwendig.  

Damit endet ein mehrjähriger Planungsprozess zu den Erneuerbaren Energien in der Region Stuttgart. Die landesweiten und gesetzlich vorgegebenen Flächenziele von 1,8 Prozent für Windkraft und 0,2 Prozent für Standorte für Photovoltaik-Anlagen werden mit den beschlossenen Planentwürfen erreicht. Dem Satzungsbeschluss sind jeweils zwei Offenlagen vorangegangen: Die erste Offenlage fand Ende 2023 statt, die zweite im Sommer dieses Jahres. Im Rahmen der Beteiligungen hatten Kommunen, Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen abzugeben.

EIN TRANSPARENTER UND PARTIZIPATIVER PROZESS

Im Rahmen der zweiten Offenlage zu den Planentwürfen zur Teilfortschreibung Windkraft bzw. Photovoltaik gab es die Möglichkeit, sich zu den geänderten Teilen zu äußern. Der VRS hat alle Stellungnahmen gesichtet und der Regionalversammlung als Entscheidungsgrundlage vorgelegt. 
WINDKRAFT
Auf Basis der über 3500 Stellungnahmen aus der zweiten Offenlage ergaben sich an sieben Gebieten Anpassungen. Hier lagen zwingende Ausschlusskriterien wie Wohnnutzungen im Außenbereich vor, die durch die Hinweise bekannt wurden.
 
Solarenergie
Insgesamt sind in der zweiten Offenlage über 90 Stellungnahmen eingegangen. Einzelne Hinweise daraus führten zu einer redaktionellen Anpassung von Textpassagen. Die Notwendigkeit einer grundlegenden Überarbeitung ergab sich daraus nicht.
 
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Drei Fragen an THOMAS KIWITT FLÄCHENZIEL ERREICHT - UND JETZT?

Wie wurde im Laufe des Verfahrens mit Hinweisen und Fragen umgegangen?

Die Inhalte der Planung wurden in unterschiedlichen Formaten erläutert: Von öffentlichen Veranstaltungen über Online-Angebote bis hin zu bilateralen Gesprächen. Zu Windkraft gingen rund 10.000 Stellungnahmen bei uns ein, mit einer großen inhaltlichen Bandbreite. Sehr viel weniger waren es in Bezug auf die Freiflächen-PV. Die Mitglieder der Regionalversammlung haben sich intensiv mit allen Rückmeldungen aus den Beteiligungsverfahren auseinandergesetzt. Das nimmt zwar eine gewisse Zeit in Anspruch und es kommt auch eine gewaltige Materialsammlung zusammen - aber dafür ist das Verfahren sehr transparent und, das ist das Wichtigste, der Plan wird dadurch besser.

Thomas Kiwitt, Leitender Technischer Direktor Bereich Planung
Wie geht es jetzt weiter im Verfahren?
Nach dem Beschluss durch die Regionalversammlung müssen die beiden Teilfortschreibungen des Regionalplanes beim zuständigen Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen angezeigt werden. Wenn diese dann Rechtskraft erlangt haben, bildet der geänderte Regionalplan die verbindliche Grundlage für die Errichtung von Windenergie- und Freiflächen-PV-Anlagen in der Region Stuttgart.  
 
Aufgabe erledigt, Flächenziel erreicht - Was bedeutet das für die konkrete Planung von Anlagen?

Für alle Flächen gilt: Zunächst muss ein Betreiber Interesse am Bau einer Anlage bekunden. Windenergieanlagen können nach Rechtskraft des Regionalplanes nur innerhalb der ausgewiesenen Vorranggebiete errichtet werden. Allerdings nicht automatisch und ohne weitere Prüfung. In jeden Fall ist ein Genehmigungsverfahren erforderlich, in dem zahlreiche technische Aspekte im Hinblick auf den konkreten Standort und Anlagentyp genau geprüft werden. 
Etwas komplizierter ist es bei PV-Anlagen. Bei Standorten in einem 200 Meter Korridor entlang von Autobahnen und Bahnstrecken kann ohne weiteres Verfahren gebaut werden. An andere Standorten ist ein Bebauungsplan erforderlich, den nur die Gemeinde aufstellen kann.
Für alle Vorhaben gilt, dass selbstverständlich immer auch der Grundstückseigentümer damit einverstanden sein muss. Für den Bau von Windrädern und Freiflächen-PV-Anlagen gibt es keine Verpflichtung und auch keine Enteignung.

Mehrwert: Service

Wo wurden Flächen für Windkraftanlagen ausgewiesen?
Das zeigen die sechs aktuellen VRS-Karten für die Landkreise Böblingen, Ludwigsburg, Esslingen, Göppingen und Rems-Murr sowie für den Stadtkreis Stuttgart. 
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