Die Teilfortschreibungen des Regionalplans für die Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen sowie die Zulässigkeit von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Regionalen Grünzug wurden gestern von der Regionalversammlung als Satzung beschlossen. Da es im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens keine grundlegenden Änderungen am Planentwurf gab, ist eine weitere Offenlage nicht notwendig.
Damit endet ein mehrjähriger Planungsprozess zu den Erneuerbaren Energien in der Region Stuttgart. Die landesweiten und gesetzlich vorgegebenen Flächenziele von 1,8 Prozent für Windkraft und 0,2 Prozent für Standorte für Photovoltaik-Anlagen werden mit den beschlossenen Planentwürfen erreicht. Dem Satzungsbeschluss sind jeweils zwei Offenlagen vorangegangen: Die erste Offenlage fand Ende 2023 statt, die zweite im Sommer dieses Jahres. Im Rahmen der Beteiligungen hatten Kommunen, Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen abzugeben. |