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Windkraft in der Region:
zweite Offenlage und Beteiligungsverfahren

Die Regionalversammlung hat im April die zweite Offenlage zur Teilfortschreibung des Regionalplans für die Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen beschlossen. Grund dafür sind Veränderungen des Planentwurfes, die sich aus den eingegangenen Stellungnahmen der ersten Offenlage und geänderten Bestimmungen ergeben. Zu den geänderten Teilen des Planentwurfs haben Träger öffentlicher Belange, Kommunen sowie die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die zweite Offenlage des Planentwurfes startet für die Öffentlichkeit am Montag, 2. Juni, und endet am Freitag,1. August. Mehr dazu hier 

Drei Fragen an Thomas Kiwitt, leitender Technischer Direktor

Wie hat sich der aktuelle Planentwurf im Vergleich zum ersten verändert?

Stand heute gibt es für Windkraft 89 Vorranggebiete, die knapp zwei Prozent der Regionsfläche entsprechen. Somit kann das durch Landesgesetz vorgegebene Flächenziel von 1,8 Prozent erreicht werden. Im Vergleich zur ersten Offenlage hat sich die Gesamtfäche um rund 7.130 Hektar verkleinert. 

Thomas Kiwitt, Leitender Technischer Direktor, Bereich Planung
Wie wurde mit den Stellungnahmen aus der ersten Offenlage umgegangen?

Uns haben über 6.500 Stellungnahmen erreicht, mit denen sich die Regionalversammlung intensiv auseinandergesetzt hat. Auch inhaltlich waren die Hinweise vielfältig: Es gab Hinweise auf Sachverhalte, die schon aus rechtlichen Gründen zwingend zu berücksichtigen sind, wie zum Beispiel der Mindestabstand zu Wohngebäuden, aber auch zu den Auswahlkriterien, wie die Vermeidung der „Umzingelung“ von Ortschaften. Vorgeschlagen wurden zudem auch neue Gebiete. Maßgeblich ist dabei die jeweilige Entscheidung der Regionalversammlung. Das Ergebnis der anschließenden Beratung der Regionalversammlung stellt der neue Planentwurf dar, der nun in die zweiten Offenlage geht.

 
Wie und wo können die Stellungnahmen abgegeben werden?

In den aktuellen Beteiligungsverfahren erhalten Kommunen, Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zu den Änderungen im Planentwurf zu äußern. Am einfachsten geht das online über unsere Beteiligungsplattform oder per Mail.

Die wichtigsten Infos zum Beteiligungsverfahren

Wer, wann, wie und wo?

Das Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit startet am Montag, 2.Juni und dauert bis Freitag, 1. August. Teilnehmen kann man auf unterschiedlichen Wegen: Stellungnahmen zu den veränderten Sachverhalten des Planentwurfs können online über die digitale  Beteiligungsplattform oder per Mail abgegeben werden. 

Der neue Planentwurf der Teilfortschreibung Windkraft kann online auf der Homepage des Verband Region Stuttgart eingesehen werden. Alternativ kann man die Unterlagen vor Ort in der Geschäftsstelle des VRS (Kronenstraße 25, 70174 Stuttgart) zu den Geschäftszeiten (außer am 20. Juni und 3. Juli) einsehen.

Zu Beginn des Beteiligungsprozesses wird der Verband Region Stuttgart eine digitale Informationsveranstaltung durchführen, bei der der neue Planentwurf und die Beteiligungsmöglichkeiten erläutert werden: Die Veranstaltung ist für Donnerstag, 5. Juni, 18 Uhr, geplant. Eine Anmeldung bisDienstag, 3. Juni, ist erforderlich. Für Träger öffentlicher Belange und Kommunen wird es eine separate Veranstaltung geben: Hier geht es zur Anmeldung

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