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Verband Region Stuttgart

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Auf den folgenden Seiten gibt es daher weitergehende Informationen:

Solarenergie in der Region

Der Verband Region Stuttgart hat den gesetzlichen Auftrag, „Gebiete für Standorte regionalbedeutsamer Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ im Umfang von mindestens 0,2 Prozent der Regionsfläche auszuweisen und darüber hinaus die Regionalen Grünzüge so zu öffnen, dass Freiflächen-Photovoltaikanlagen auch dort ermöglicht werden können.

Aktuelles Verfahren zur Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorbehaltsgebieten und Öffnung der Regionalen Grünzüge für Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Beteiligung zur zweiten Offenlage

Auf der Grundlage des Beteiligungsverfahrens im Jahr 2024 und der eingegangenen Stellungnahmen haben sich Änderungen im Planentwurf zur Teilfortschreibung ergeben. Die Regionalversammlung hat am 2. April 2025 einen entsprechenden (geänderten) Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans beschlossen und dafür das zweite Beteiligungsverfahren eröffnet. 

Städte und Gemeinden, Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit haben ab dem 5. Mai 2025 Gelegenheit, sich zu den geänderten Teilen des Planentwurfs zu äußern. Die Änderungen des Planentwurfs (Text und Karten) sind entsprechend kenntlich gemacht. 

Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit zur Stellungnahme gem. § 9 Abs. 3 Satz 3 ROG auf die geänderten Planinhalte beschränkt ist, es sei denn, es handelt sich um Erkenntnisse, die zum Zeitpunkt des Erstentwurfs (Planentwurf vom 5. Juni 2024) noch nicht bekannt waren. 

Informationen zur Beteiligung

Stellungnahmen

  • Stellungnahmen können über die Beteiligungsplattform online eingereicht werden.
  • Stellungnahmen können zudem auch per Mail (solarenergie(at)region-stuttgart.org) abgegeben werden. 
    Im Übrigen wird zu den Möglichkeiten zur Stellungnahme auf die öffentliche Bekanntmachung verwiesen.
  • Stellungnahmen können bis zum 7. Juli 2025 abgegeben werden.
  • Die Beteiligungsunterlagen umfassen den Planentwurf mit Textteil (Änderungen farbig markiert), die Begründung (Änderungen farbig markiert), die Darstellung der „Gebiete für Standorte regionalbedeutsamer Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ in der Raumnutzungskarte und der Umweltbericht mit den Einzelsteckbriefen.
  • Eine Übersicht der Änderungen der „Gebiete für Standorte regionalbedeutsamer Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ ist einer gesonderten Übersichtskarte („Übersichtskarte der „Gebiete für Standorte regionalbedeutsamer Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ mit Hinweis auf Änderungen“) sowie Detailkarten und einer Tabelle zu entnehmen. Weitere Informationen können Sie der Sitzungsvorlage der Regionalversammlung vom 2. April 2025 sowie der Hinweiskarte zur Öffnung des Regionalen Grünzugs entnehmen.

Kontakt

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